Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt die anwendbaren europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Sie ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen vieler Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum und wird vom Hersteller oder Inverkehrbringer eigenverantwortlich angebracht. Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, sondern ein Nachweis der Rechtskonformität.
Nach einem Kick-off-Meeting persönlich oder online per Video-Call sind 9 Phasen zur CE-Kennzeichnung zu durchlaufen:
Die Konformitätsbewertung ist das strukturierte Verfahren, mit dem festgestellt wird, ob ein Produkt die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Dabei werden unter anderem relevante Richtlinien, Normen, Risiken und technische Unterlagen geprüft. Erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung, dem Aufliegen aller gesetzlich erforderlichen Dokumente und Umsetzung sämtlicher Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden!
Die Risikobeurteilung ist eine systematische Analyse aller möglichen Gefährdungen, die von einer Maschine oder einem Produkt ausgehen können. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Die Risikobeurteilung bildet die Grundlage für CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit und technische Dokumentation.
Die technische Dokumentation umfasst alle Unterlagen, die den sicheren Einsatz, die Wartung und die rechtliche Konformität eines Produkts beschreiben. Dazu zählen unter anderem Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Sicherheits- und Warnhinweise sowie CE-relevante Dokumente. Eine vollständige technische Dokumentation ist Voraussetzung für CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit.
Hersteller und Inverkehrbringer sind für die CE-Kennzeichnung und die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verantwortlich – unabhängig davon, ob externe Berater eingebunden sind.
Ja, auch Sondermaschinen und Einzelanfertigungen unterliegen in der Regel der CE-Kennzeichnungspflicht, sofern sie in den Geltungsbereich der entsprechenden Richtlinien fallen.
Ja, bestehende Maschinen, CE-Unterlagen und technische Dokumentationen können auf Vollständigkeit, Aktualität und Konformität geprüft und bei Bedarf ergänzt werden.
Bei einer Marktüberwachung werden Produkte und Unterlagen auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen geprüft. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation reduziert Risiken und erleichtert den Behördenkontakt erheblich.
Idealerweise bereits in der Konstruktions- oder Planungsphase. Dadurch lassen sich Risiken, Nacharbeiten und Kosten deutlich reduzieren.
Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Ist keine interne Fachkraft vorhanden oder sinnvoll einsetzbar, kann diese Funktion extern übernommen werden. Eine externe Sicherheitsfachkraft bietet einen objektiven Blick von außen, wirkt Betriebsblindheit entgegen und unterstützt bei Evaluierungen, Begehungen, Maßnahmenplanung sowie der rechtssicheren Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorgaben.
CECE® steht für „Certified Expert in CE Marking“ – bezeichnet demnach eine Fachqualifikation auf Expertenniveau im Bereich der CE-Kennzeichnung. Diese Qualifizierung vermittelt vertiefte Kenntnisse zum gesamten CE-Kennzeichnungsprozess – von der Risikobeurteilung über die Konformitätsbewertung bis zur Anbringung des CE-Zeichens.